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Hofanlage des frühen 20. Jahrhunderts. Die aus drei Gebäuden bestehende Hofanlage fällt sowohl durch ihre Bauweise als auch ihre Größe und Gestaltung auf. Das an der Ecke zur Amthausstraße gelegene, zweigeschossige Wohnhaus ist in Ziegelmauerwerk errichtet und mit einem Halbwalmdach ausgestattet. Die Gebäudeecken sind durch Putzquaderung betont, die gerade abschließenden, symmetrisch angeordneten Fenster zeigen schlichte, farblich abgesetzte Einfassungen. Horizontales Gliederungselement sind zwei profilierte Gesimsbänder, die Erd- und Obergeschoss nach oben hin abschließen. Ein traufseitig zur Moorgasse hin orientiertes Nebengebäude weist ein niedriges Erd- und ein deutlich höheres Obergeschoss unter einem Schopfwalmdach auf. Das ebenfalls in Ziegelmauerwerk errichtete Gebäude zeigt traufseitig profilierte Gesimsbänder, die dreiachsig angeordneten Fenster sind segmentbogig abgeschlossen und von überhöhten Schlusssteinen betont. Das breitgelagerte, ziegelgemauerte Wirtschaftsgebäude ist giebelseitig ausgerichtet und schließt den Hof nach Osten hin ab. Seine Gestaltung gleicht dem benachbarten Nebengebäude. Eine Verbindungsmauer zwischen dem Wirtschaftsgebäude zeigt drei Blindfenster, die auf die gleiche Weise segmentbogig überfangen und eingefasst sind.
Die gesamte Anlage ist aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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