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Das an der Ecke Schillerstraße gelegene zweigeschossige Wohnhaus hat wichtige Eck- und Überleitungsfunktion. Es ist ein vollständig verputzter Fachwerkbau, der seinen Proportionen nach im späten 18. Jahrhundert entstanden sein dürfte. Charakteristische Merkmale sind dabei der Krüppelwalm und die langgezogene Traufseite, die von je fünf Fenstern pro Geschoss gegliedert wird. Besonders bemerkenswert ist die linksseitig an die Giebelseite angeschlossene Toranlage. Es handelt sich um ein gut erhaltenes, reich und feingliedrig verziertes Hüttenberger Tor mit weit vorspringender, konsolgestützter Verdachung, Torfahrt, Pforte und linksseitig angereihter Fachwerkwand. Die Kopfbänder der Torfahrt sind mit doppeltem Schnitzband, Ranken-, Blatt- und Blütenmotiven ausgeziert, ebenso der von einem Gesims überfangene Sturz und die Winkelbänder der Pforte. Das Gefach über der Pforte hat die Grundform eines griechischen Kreuzes, welches durch Winkelbänder in der Weise ergänzt wird, dass rautenförmige Aussparungen entstehen. Die Mitte ist durch einen sechzehnstrahligen Stern mit Rosette und Knauf hervorgehoben, die Winkelbänder ornamentiert und die Kreuzesarme durch Bandmuster und Knäufe verziert. Die Inschrift über der Handpforte lautet: „DIES DOR HAT ER BAUT CASPAR MÜLLER IM JAHR 1800". Das Gebäude ist einschließlich der Toranlage Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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