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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf flachem Sockel. Das Fachwerk des im 18. Jahrhundert errichteten Hauses fällt durch weit ausgreifende, die Eckständer betonende Streben auf, die im Obergeschoss mit Gegenstreben im Brüstungs- und im Kopfbereich versehen sind. Zusammen mit dem linksseitig angefügten Holztor, dessen weit vorspringende Verdachung von profilierten Konsolen abgestützt wird, ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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