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Vollständig erhaltene Hofreite des späten 18. Jahrhunderts. Das giebelständig zur Obergasse ausgerichtete, zweigeschossige Wohnhaus ist als Fachwerkbau mit Satteldach errichtet. Während im Erdgeschoss nach innen geneigte, geschosshohe Streben an den Außenseiten der Fenster angeordnet sind, zeigt das Obergeschoss in die Eckständer einbindende hohe Streben mit Kopfwinkelhölzern und gegenläufigen Fußstreben. Eine horizontale Gliederung erfährt das Gebäude durch die leicht auskragende Schwelle des Obergeschosses und die gleichmäßig angeordneten, sichtbaren Balkenköpfe. Das Giebelfeld ist ohne Schmuckelemente nur durch Ständer und Brustriegel gegliedert. Die über einem massiven Erdgeschoss in Fachwerk errichtete Scheune sowie das überbaute Hoftor mit angefügtem Anbau sind gemeinsam mit dem Wohnhaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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