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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitigem überbautem Tor. Das mit einem Schopfwalm und einem Bruchsteinsockel ausgestattete Haus wurde vermutlich im 18. Jahrhundert errichtet. Mit seinem symmetrisch gegliederten, aus dicht gestellten, kräftigen Hölzern gebildeten Fachwerk, das besonders durch geradlinig verlaufende, starke Eckstreben in beiden Geschossen geprägt wird, setzt es einen wichtigen Akzent im Straßenbild. Es ist gemeinsam mit der später überbauten Torfahrt aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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