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Verputztes giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechts anschließendem Holztor. Seinen Proportionen nach dürfte das mit einem Bruchsteinsockel und einem Schopfwalmdach ausgestattete Haus im 18. Jahrhundert entstanden sein. Die Anordnung der Fenster sowie die Überstände des Obergeschosses und des Giebelbereiches deuten auf intaktes Fachwerk der Erbauungszeit hin. Aufgrund seiner städtebaulich wichtigen Lage gegenüber der Kirche sowie aus geschichtlichen Gründen wird es einschließlich der Nebengebäude als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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