Obergasse 32
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
  • Obergasse 32
Flur: 1
Flurstück: 499

Vollständige Hofanlage auf stark in die Tiefe gehendem Grundstück. Das giebelständige, an einer schmalen Gasse gelegene Wohnhaus steht im Winkel zum gekrümmten Verlauf der Obergasse, so dass ein kleiner Vorplatz entsteht. Im stumpfen Winkel angesetzt, folgt das auf beiden Seiten durch Fachwerkwände erweiterte Hoftor der Straßenflucht.

Wichtige Teile der Hofreite sind weiterhin die sich an das Wohnhaus anreihenden Stallungen und Schuppen, die den Hof nach hinten abriegelnde Scheune und der sich anschließende Hausgarten. Teile des aus dem 17. Jahrhundert stammenden, auf einem Bruchsteinsockel errichteten, dreizonigen Fachwerkwohnhauses, besonders die von der Straße aus sichtbaren Wände des Erdgeschosses, wurden im 19. Jahrhundert erneuert. Originalen Bestand der Erbauungszeit wahren hingegen das Obergeschoss, das Giebeldreieck und die gesamte Traufseite zum Hof. So zeigt die Giebelseite ein breites Quergebälk, ein Gefüge aus stark dimensionierten Ständern mit geschosshohen geraden Streben im Erdgeschoss sowie gebogenen Streben mit Winkelbändern in Obergeschoss und Giebelfeld. Wichtige Gestaltungselemente sind zudem die paarweise angeordneten, die Hausmitte betonenden Brüstungsgefache, in denen je vier mit den Spitzen sich berührende, mit Herzen und Blattmustern ornamentierte Winkelbänder rautenförmige Felder aussparen. Weiterhin sind die in Wickelstabmanier gestalteten Füllhölzer zwischen den Balkenköpfen sowie die durch unterschiedliche Kerbschnittbänder verzierten Eckständer des Obergeschosses zu nennen. Seitlich der Haustür, in einen Riegel eingeschnitzt, befindet sich die Hausinschrift, die den Psalm 127/1 variiert: „WO GOTT ZVM HAVS NICHT GIBT SEIN GVNST SO ARBEITET JEDER MAN VM SONST WO GOTT DIE STAT NICHT SELBST BEWACHT SO IST VM SONST DER WACHE WACHT". Bei der breiten Toranlage handelt es sich um ein überdachtes Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte (Hüttenberger Tor), die mit den auf beiden Seiten anschließenden Fachwerkwänden unter einem Dach eine außergewöhnlich lange Front bildet. Sowohl die Torfahrt, als auch die Pforte haben bogige Abschlüsse, das Gefach über der Pforte zeigt ein geschweift ausgeführtes Griechisches Kreuz. Hier, wie auch an den Winkelbändern der Pforte, dienen Radbilder mit Sechssternen als Verzierung. Ständer und Torsturz sind mit einem doppelten Quaderband versehen, eine von floralen Motiven gerahmte Inschrift im Sturz über der Pforte lautet: „ANNO 1765 IST ERBAVT WORTEN DIESER BAV IST ERBAVT DVRCH MICH I S B S H".

Zusammen mit den Wirtschaftsbauten, die dem 19. und dem beginnenden 20. Jahrhundert entstammen, und dem Bauerngarten ist die gesamte Hofanlage wegen ihrer seltenen Vollständigkeit aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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