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Das zweigeschossige, mit einem gemauerten Sockel ausgestattete Klinkergebäude entstand vermutlich kurz nach 1900. Seine schlicht, aber symmetrisch gestaltete Hauptfassade wird durch einen Mittelrisalit, Flachbogenfenster und Klinkerbänder charakterisiert. Auch die Seiten sind in ähnlicher Weise gestaltet, doch sind die Fenster hier durch Überfangbögen zu Paaren geordnet. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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