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Das zweigeschossige Wohnhaus des frühen 20. Jahrhunderts prägt den südlichen Ortseingang und ist eines der wenigen bürgerlichen Gebäude in der ansonsten bäuerlich geprägten Bebauung des Ortes. Die straßenseitige Fassade wird von einem polygonalen Turm dominiert, der aus der mit einem Halbwalm abschließenden Giebelseite des nördlichen Gebäudeteils hervortritt. Der südliche Gebäudeteil zeigt ein hohes Walmdach und tritt hinter die Giebelfassade zurück, wodurch sich eine dreifache Abstufung der Fassade ergibt. Die axial angeordneten Fenster sind im Erdgeschoss rundbogig abgeschlossen und von einer Steineinfassung mit herausgehobenem Schlussstein betont. Giebelfeld und zweites Turmobergeschoss sind schieferverkleidet, die Turmbedachung zeigt sich als sechsseitige Spitzhaube. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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