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Das großvolumige zweigeschossige Gebäude, das sich traufseitig zur Pinggasse orientiert, ist zur Zeit vollständig verputzt. Über einem vermutlich ziegelgemauerten Erdgeschoss mit segmentbogigen an der Traufseite zu Paaren gruppierten Fenstern erhebt sich ein Obergeschoss, das wahrscheinlich das bauzeitliche Fachwerkgefüge wahrt, wie an Größe und Position der Fensteröffnungen abzulesen ist. Über dem durch profilierte Gesimsbretter horizontal gegliederten Gebäude erhebt sich ein hohes steiles Satteldach mit Schopfwalm, das auf eine Bauzeit im frühen 18. Jahrhundert verweist. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |