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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Der zweizonige, über einem niedrigen Sockel errichtete Bau ist an der Rückseite erweitert. Seine Proportionen und einige Details des Fachwerks, das an der Giebelseite symmetrisch ausgeprägt ist, deuten auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert. Bemerkenswert sind die 3/4-hohen Streben mit Kopfholz im Eckbereich des Obergeschosses, die nach vorne hin mit Gegenstreben versehen sind, das plastisch ausgeführte, mehrfach profilierte Horizontalgebälk und die profilierten Eckständer im Untergeschoss. Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist das insgesamt gut erhaltene Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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