Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Überdachtes Hoftor mit Torfahrt, gesonderter Pforte und rechtsseitig angesetzter, verputzter Fachwerkwand. Die heute nach einer Veränderung gerade abschließende Torfahrt hatte ursprünglich, ebenso wie die Pforte, einen bogigen Abschluss. Die Ständer der Toranlage sind mit einem doppelten Quaderband verziert. Bemerkenswert ist die Gestaltung der Pforte. Sie zeigt als Gefachfüllung ein von der Raute durchzogenes Andreaskreuz sowie ein stufiges Gesims mit Zahnschnittreihen. Die im Sturz über der Handpforte angebrachte Inschrift lautet: „B H JOH CONRAD PETER B F ANNA MARIA/ GESCHEHE D 30 T OCT ANO 1755". Das Tor ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |