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Das giebelständige verputzte Fachwerkwohnhaus ist seinen Proportionen nach im 18. Jahrhundert erbaut worden und fällt insbesondere durch sein hohes, steil geneigtes Satteldach auf. Hohen historischen Wert besitzt das zugehörige Tor wegen seiner aufwändigen Ausführung und seines guten Erhaltungszustandes. Es handelt sich um ein links angesetztes, überdachtes Tor mit eingeschnittener Pforte. Sein Torabschluss ist durch lange, geschwungen geführte Kopfbänder flachbogig gestaltet und wird von einem stark ausgeprägten Kerbschnittband und einem Taustab umrahmt. Die am Fuß verbreitert zugearbeiteten Ständer sind ebenfalls mit Kerbschnittbändern verziert. Der Torsturz hat Längskehlungen und ist mit einer nicht mehr lesbaren Inschrift versehen. Haus und Hoftor sind Kulturdenkmäler aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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