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Das zweigeschossige, über einem schmalen Grundriss errichtete Fachwerkwohnhaus orientiert sich giebelseitig zur Straße. Die Giebelansicht ist durch zwei symmetrisch angeordnete Fensterachsen betont, die bis in das in Bruchstein ausgeführte Kellergeschoss reichen. Das in stark dimensionierten Hölzern errichtete Fachwerkgefüge zeigt an die Eckständer anschließende, geschwungene Fußstreben mit kleinen Kopfwinkelbändern und je einem scheinbar durch die Strebe hindurchlaufenden geraden Wandständer. Im Dachgeschoss ist der stehende Stuhl durch innen liegende Streben betont, während die Gefache an den Fußpunkten durch geschwungene Kurzstreben hervorgehoben sind. Das Gebäude ist einschließlich des Tores aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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