Schillerstraße 57
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
  • Schillerstraße 57
Flur: 2
Flurstück: 10

Komplette Hofanlage mit aufwändig gestaltetem Fachwerkwohnhaus. Das giebelständige, schlank proportionierte, auf einem trapezförmig zulaufenden Bruchsteinsockel stehende Haus, das wohl um 1700 errichtet wurde, weist im Obergeschoss und im Giebel vom rheinischen Fachwerk beeinflusste Stilmerkmale auf. Besonders eindrucksvoll ist die symmetrisch gegliedert Giebelseite. Hier finden sich außer den differenziert gearbeiteten Horizontalgebälken, die durch Profile, ornamentierte Füllhölzer und Diamantierung charakterisiert sind, ein zentrales, von Diamantbändern gerahmtes Rautenmotiv, das von geschweiften Kurzstreben flankiert wird. Wichtige Ausziermotive finden sich auch im Bereich der Eckständer, die durch geradlinig verlaufende Streben, Kopfwinkelhölzer und genaste Gegenstreben betont sind. So sind die Ständer selbst auf der Kante zu Viertelsäulen ausgearbeitet, die von Kreismotiven gerahmt werden, während die Kopfhölzer mit Fächermotiven besetzt sind. Außergewöhnlich abwechslungsreich ist auch die Gestaltung des Obergeschosses auf der Hofseite. Außer dem plastisch ausgebildeten Horizontalgebälk, das über die gesamte Länge geführt ist, sind hier eine „Mannfigur" mit genasten Gegenstreben sowie geschwungene Kurzstreben und eine nasenbesetzte Rautenfigur bemerkenswert. Zusammen mit der linksseitig anschließenden jüngeren Toranlage (Hüttenberger Tor), die einen wichtigen Akzent im Straßenbild setzt, und den gut erhaltenen Wirtschaftsgebäuden ist die Hofanlage aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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