Schmittgraben 2
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
  • Schmittgraben 2
Flur: 2
Flurstück: 51

Stattliche ortsbildprägende Hofanlage in exponierter Ecklage am so genannten „Kreuz", dem aus Schmittgraben, Schillerstraße, Niederhofen und Breitgasse gebildeten Kreuzungsbereich. Das voluminöse, mit einem Bruchsteinsockel und einem Schopfwalmdach ausgestattete Fachwerkwohnhaus dürfte, wie seine Proportionen belegen, im späten 18. Jahrhundert entstanden sein. An der rückwärtigen Giebelseite fügt sich ein kleines eingeschossiges Gebäude an, das vermutlich als Backhaus genutzt wurde. Während die einstigen Wirtschaftsgebäude mittlerweile durch Neubauten ersetzt worden sind, hat sich die rechts an das Haupthaus angesetzte, leicht vorspringende Toranlage weitgehend original erhalten. Es handelt sich um ein überbautes Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte (Hüttenberger Tor), das sich durch besonders plastisch herausgearbeitete Reliefschnitzereien und Profilbildungen auszeichnet. So sind Torfahrt, Pforte und Rähmholz mit Wulst und Hohlkehle ausgestattet und die Winkelbänder der Pforte mit viertelkreisförmigen Rosetten besetzt. Eine kleine Vollkreisrosette ziert den Sturz, über dem ein kräftiges, mehrfach profiliertes Gesims angebracht ist. Am verdoppelten, geschweift geführten Kreuz, das als Gefachfüllung dient, sind sämtliche Hölzer besonders reich ausgeziert. Hier finden sich viertelkreisförmige Rosetten, Vollkreisrosetten und ein mehrstrahliger Stern mit eingemitteten Mustern. Eine nicht mehr vollständige Inschrift lautet: „...W M H R V IM IAHRE 1800". Beide Gebäude sind aus geschichtlichen und städtebaulichen, das Tor darüber hinaus auch aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmale.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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