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Langgestrecktes traufseitig zur Straße orientiertes, zweigeschossiges Wohnhaus mit integrierter Tordurchfahrt. Das wahrscheinlich in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erbaute Haus besteht, wie am Grund- und Aufriss ablesbar, aus drei zu einer Fassade zusammengezogenen Bauteilen. Mit Ausnahme einer Zone, die dicht unterhalb der Traufe mit Fachwerkfiguren wie Feuerböcken und Ovalen versehen ist, und des asymmetrisch angebrachten Schopfwalmgiebels mit Freigespärre, ist die durch Gesimse geteilte Fassade verputzt. Die Fenster sind in beiden Geschossen paarweise angeordnet und werden im Obergeschoss von profilierten Gesimsen überfangen. Als gut erhaltenes Beispiel eines gründerzeitlichen Wohnhaustypus, der in ähnlicher Form mehrfach in Langgöns vorkommt, ist das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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