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Zweigeschossiges Klinkerwohnhaus mit symmetrisch ausgeprägter, vierachsiger Fassade. Das laut Datierung 1899 entstandene Gebäude wird durch zeittypische Formen, die sich an städtischen Vorbildern orientieren, bestimmt. Charakteristische Merkmale sind dabei der Sockel aus Polygonalmauerwerk, das durch Zwerchhaus und Giebel gestaltete Dach und die aufwändig gegliederte Fassade. Letztere ist horizontal durch ein Sohlbankgesims unterteilt und zeigt im Untergeschoss rechteckige Fenster, die von Schmuckbögen bekrönt werden, darüber flachbogige Fenster, die von einem flächig gehaltenen Gesimsband überfangen bzw. von senkrechten Gliederungselementen flankiert werden. Bemerkenswert ist das turmartig verdachte Zwerchhaus, dessen rundbogige Zwillingsfenster von einem abgeflachten Bogen überfangen werden. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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