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Das exponiert und isoliert am östlichen Ufer des Kleebachs stehende Gebäude zeigt sich als stattlicher, völlig verputzter Fachwerkbau auf rechteckigem Grundriss, mit hohem, steil geneigtem Satteldach und symmetrischer Fensteranordnung mit Klappläden. Es ist wegen seiner geschichtlichen Bedeutung als ehemaliger Adelshof und wegen seiner städtebaulich wirksamen Lage unweit der "Steinernen Brücke" Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |