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Die städtebaulich wichtige, am östlichen Ufer des Kleebachs, neben der Brücke gelegene Hofreite besteht aus Fachwerkwohnhaus, im stumpfen Winkel angesetzten Nebengebäude und einer Scheune. Das vorne mit einem Bruchsteinsockel ausgestattete Haus, das laut einer sonst unleserlichen Inschrift 1796 erbaut wurde, zeigt an der Giebelseite dichtes, symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit. Hauptmerkmale sind die profilierten Schwellen und die mit Gegenstreben versehenen geraden 3/4-hohen Streben im Eckbereich, deren Ständer zu Säulen ausgearbeitet sind. Die Hofanlage, die zusammen mit dem Gebäude Bergstraße 1, der Brücke und den Uferbefestigungen ein übergreifendes Ensemble bildet, ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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