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Kleines zweigeschossiges Wohnhaus auf massivem Erdgeschoss erbaut und mit derzeit verkleidetem Fachwerkobergeschoss des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Rechtsseitig an das Wohnhaus anschließend erhebt sich ein außergewöhnliches überdachtes Hoftor des 18. Jahrhunderts vom Typus mit eingeschnittener Pforte. Sowohl der mit langen, geschwungenen Kopfbändern ausgestattete, von einem pfeilspitzartigen Kerbschnittband umrahmte Torbogen, als auch die durch angesetzte Winkelbänder überfangene Pforte, schließen bogig ab. Als schönes Beispiel für den selteneren einteiligen Typus ist das Hoftor aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen, das Wohnhaus aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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