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Das 1777 von Meister Johannes Wagner I. erbaute überdachte Hoftor mit gesonderter Torfahrt und Pforte ist aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Sachteil Kulturdenkmal. Die bogigen Öffnungen sind mit pfeilspitzartigen Kerbschnittbändern umzogen, der Torsturz mit einer Zahnschnittreihe ornamentiert. An den Kopfbändern der Torfahrt finden sich zu je einer Vierergruppe geordnete, größere und kleinere Herzen. Das Gefach über der Pforte ist mit einem von der Raute durchzogenen Andreaskreuz gefüllt. Die Schnittpunkte der Hölzer sind unten mit Herzen bzw. oben mit Sechssternen verziert, die Gefachmitte hat einen eingesteckten Knauf. Weiterhin sind die Winkelbänder der Pforte mit je einem als Radbild gefassten, linksdrehend geschwungenen Kreuz versehen, während der Sturz, links und rechts von je einem Radbild mit Sechsstern gerahmt, folgende Inschrift zeigt: „DIESES DOHR HAVS HAT ERBAVT CASPAR NERN VND SEINE EHELICHE HAVSFRAV ANNA ELSISABETHA W M WA".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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