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Das stattliche, an der Ecke Zur Burg stehende gründerzeitliche Wohnhaus, ein zweigeschossiger Klinkerbau mit Zierfachwerk, zeigt die um 1900 üblichen Adaptionen ländlicher Motive. Neben flachbogigen Fenstern im Untergeschoss, der differenziert gestalteten Einfahrt und dem rechtsseitigen Teilwalmgiebel mit Hängewerk sind die mit Andreaskreuzen gefüllten Brüstungsfelder unterhalb der Fenster bemerkenswert. Aufgrund seiner außergewöhnlichen Gestaltung ist das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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