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Die vollständig erhaltene, aus einem Wohnhaus, einem Nebenbau, einer Scheune und einem Torbau bestehende Hofanlage markiert durch ihre Ecklage den Einmündungsbereich der Pestalozzistraße. Das voluminöse, giebelständige Fachwerkgebäude des 18. Jahrhunderts wird hauptsächlich durch seine kubischen Proportionen und den trapezförmig zulaufenden, an den Ecken verstärkten Kellersockel charakterisiert. Das Fachwerkgefüge zeigt stark dimensionierte Hölzer in konstruktiver Anordnung mit geschosshohen Streben und versetzt angeordneten Riegeln. Im Giebelfeld werden zwei mittig positionierte Fenster von zwei nach innen gebogenen Streben betont. Da Wohnhaus und Nebengebäude durch ihre unterschiedliche Höhe und die geschlossene Anordnung eine intakte Hofsituation darstellen, sind sie aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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