Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige, linksseitig durch ein überbautes Tor erweiterte Fachwerkwohnhaus, hat aufgrund seines verzierten Fachwerks wichtige gestalterische Funktion im Straßenbild. Während sein Untergeschoss verputzt ist, hat sich im Obergeschoss und im Giebel das ursprüngliche, symmetrisch aufgebaute Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts erhalten. Prägende Details sind die diagonalen, leicht gebogenen Streben an den Ecken, die Andreaskreuze im Brüstungsbereich und der auf den Eckständern, der Schwelle und dem Rähm angebrachte, umlaufende Fries mit pfeilspitzförmiger Ornamentik. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |