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Hofanlage an der Ecke Hafergärten. Das Hauptgebäude, ein zweigeschossiger traufständiger Bau mit linksseitiger Hofdurchfahrt, der kurz vor 1900 erbaut worden sein dürfte, hat über dem Natursteinsockel ein massiv gemauertes Erdgeschoss, dessen Flachbogenfenster durch Ziegellaibungen mit diamantierten Eck- und Scheitelsteinen hervorgehoben erscheinen. Das darüber ansetzende, horizontal von Balkenkopffriesen gerahmte Obergeschoss und das mittig eingesetzte Zwerchhaus zeigen regelmäßig aufgebautes Zierfachwerk. Die Brüstungszone ist durch dockenförmige Kurzhölzer bzw. eine ausgesparte Raute im Giebel verziert. Einschließlich des giebelständigen Nebengebäudes sowie der Scheune ist das Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |