Burgstraße 26
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Niederkleen
  • Burgstraße 26
Glaumsches Haus
Flur: 1
Flurstück: 24

Die aus einem giebelständigen Wohnhaus, einer Toranlage und Nebengebäuden bestehende Hofanlage hat aufgrund ihrer exponierten Lage an der Ecke Kirchstraße besondere ortsbildprägende Bedeutung. Wichtige Merkmale des auf einem Sockel errichteten Fachwerkwohnhauses sind das zwischen Unter- und Obergeschoss umlaufende Horizontalgebälk, das sich aus dem Rähm, den offenliegenden Balkenköpfen und der mehrfach profilierten Schwelle zusammensetzt, sowie die kräftigen, geschwungenen Streben im Obergeschoss. Die Eckständer sind zusätzlich durch Gliederbänder geschmückt. Besondere Bedeutung erhält das Haus auch durch die lateinisch abgefasste Schwelleninschrift, die folgenden Text beinhaltet: "ANNO CHRISTI 1608 DIE 22 APRILIS AEDIFICARE ALII NOBIS NOS POSTERITATI SIC PRIuS ACCEPTuM REDDIMuS OFFICIuM CONRADIS BRÜCK MARKuS BRÜCK MAIKECIND". Die sich rechts anschließende überbaute Toranlage hat, wie auch das langgezogene, mit einem hohen Sockel ausgestattete Stallgebäude weiter rechts, dichtes Fachwerkgefüge mit steil gestellten geschosshohen Streben. Es handelt sich um ein überbautes Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte. Sein bogig abschließendes Haupttor wird charakterisiert durch kurze, geschwungen geführte Kopfbänder und durch die mit Bohlenstücken geschlossenen Ecken, die mit viertelkreisförmigen Strahlenfächern verziert sind. Es ist ebenso wie die Pforte, die von einem profilierten Gesims mit Zahnschnitt überfangen wird, von einem Band aus Wulst und Hohlkehle umschlossen. Das Gefach über der Pforte, ein doppelt gestelltes Andreaskreuz, wird durch Begleithölzer besonders detailfreudig ausgestaltet: Randgesägte Brettstücke, die Herzen umschließen, Herzformen, die in die freibleibenden Dreiecksfelder eingezapft sind, sowie vier aneinander gereihte Dreieckbretter, die in der Mitte ein leicht geschweiftes offenes Rechteck umschließen, bilden hier ein lebhaftes, vollkommen symmetrisches Muster. Die im Sturz über der Handpforte angebrachte Inschrift lautet: "DIESEN BAU HAT ERBAUEN LASSEN JOHANNES MESSERSCHMIDT UND/ SEINE EHE FRAU CATHARINA: IST ERHOBEN WORDEN AM 30 TEN MAY/ DURCH DEN WM GEORG OTT 1820". Die vollständig erhaltene, für das Straßenbild äußerst wichtige Hofanlage ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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