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Hofanlage an ortsbildprägender Stelle der abknickenden Burgstraße. Das giebelständig zur Straße ausgerichtete zweigeschossige Wohnhaus wurde als Fachwerkbau im 18. Jahrhundert über einem Bruchsteinsockel errichtet. Dominierende Elemente der Fachwerkgestaltung sind die stark dimensionierten Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern der Trauf- und Giebelseite. Ein Eckständer des Obergeschosses zeigt zudem eine farblich abgesetzte Profilierung in der Form eines Taustabes. Im Giebelfeld wird das zentrale Fensterpaar durch schräg gestellte Streben an den Innenseiten der Stuhlsäulen betont, die von Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben ergänzt werden. Das vermutlich im späten 19. Jahrhundert entstandene verputzte Torhaus schließt den Hof zur Straße hin ab. Die gesamte Hofreite steht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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