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An der Grenze der Gemarkungen von Butzbach und Nieder-Weisel und weit westlich der Ortskerne gelegen; im 1. Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts zusammen mit einer Gaststätte errichtet. Eingeschossiger Baukörper mit Satteldach, auf der Straßenseite Fußwalm. Seitlich der Eingang unter Quergiebel, der von zwei freistehenden Holzstützen abgefangen wird. Die vertikale Holzverkleidung des Quergiebels als auffälligstes Zeichen landschaftsbezogenen Bauens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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