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Das exponiert im Straßenraum stehende, traufseitig zur Straße orientierte Fachwerkgebäude hat einen dem Geländeanstieg angepassten Natursteinsockel und ein Halbwalmdach mit Aufschieblingen. Das ab dem Obergeschoss sichtbare, an der Giebelseite symmetrisch aufgebaute Fachwerkgefüge zeigt profilierte Quergebälke sowie Fuß- und Kopfstreben an den Eckständern. Eine traufseitig in der Schwelle angebrachte Inschrift lautet: "KOMMT HER KINDER, HÖRET MIR ZU: ICH WILL EUCH DIE FURCHT DES HERRN LEREN PSALM 34 V 12 ANNO 1705". Dem ortsgeschichtlich und künstlerisch bedeutenden Gebäude kommt aufgrund seines Blickbezuges zum Kriegerdenkmal bzw. zum Treppenaufgang des Kirchhofes auch städtebauliche Bedeutung zu. Es ist daher als Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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