Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Fachwerkhaus bestehend aus zwei rechtwinklig aneinander gesetzten Teilen. Die in Teilen erhaltene alte Bausubstanz zeigt geschwungene Streben und profilierte Kopfwinkelhölzer an den Eckständern, ein mehrfach profiliertes Quergebälk sowie eine wulstförmig profilierte Holzlaibung der Tür. Auch der steile Hauptgiebel mit profilierten Horizontalhölzern und wandhohen, geschwungenen Streben machen es erforderlich, den ehemaligen Adelshof aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |