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Das westlich der Kirche gelegene Pfarrhaus von 1864, ein kubischer, spätklassizistischer Bau mit sechs Fensterachsen und hochgelegenem Eingang, stellt eine bauliche Besonderheit in der ansonsten ländlichen Bebauung dar. Ein profiliertes umlaufendes Traufgesims ist über die Giebelseiten fortgeführt und teilt somit optisch den flachgeneigten Giebel ab, der entlang des Ortgangs ein gleichartig profiliertes Gesims aufweist. Das Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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