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Das giebelständige, auf einem hohen Bruchsteinsockel errichtete Fachwerkwohnhaus ist auf der Giebelseite durch den Einbau neuer Hölzer nachträglich verändert. Originale Substanz der Erbauungszeit (18. Jahrhundert) zeigen die Eckständer des Obergeschosses mit auf der Kante ausgearbeiteten Säulen. Regelmäßig aufgebautes Fachwerk hat auch das mittels eines durch Streben akzentuierten mittigen Bundständers in zwei Zonen untergliederte Obergeschoss auf der Traufseite zum Hof, dessen Horizontalgebälk durch eine profilierte Schwelle, profilierte Füllhölzer und sichtbare Balkenköpfe plastisch ausgebildete ist. Das Haus ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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