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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel mit links angefügtem schmalem Toranbau. Das Fachwerk des im 18. Jahrhundert entstandenen Hauptgebäudes ist weitgehend erhalten. Eck- und Bundständer sind von kräftigen, weit ausladenden Streben mit Kopfwinkelhölzern und aufgestellten Kurzstreben betont. Wichtiges Detail ist das gut erhaltene, dreiteilige, gründerzeitliche Tor mit Diamantierungen in den mittleren Feldern der Tore sowie einem von einer Raute eingefassten Kreuz im mittleren und diagonalem Gitterwerk in den seitlichen oberen Gefachen. Das gesamte Ensemble wird aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |