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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit rechts angefügtem, jüngerem Hüttenberger Tor. Das giebelständige, mit einem hohen Bruchsteinsockel versehene Haus hat ein massiv erneuertes Erdgeschoss. Sein Obergeschoss, von symmetrisch gegliedertem Fachwerk charakterisiert, zeigt geschnitzte, durch Streben und Kopfhölzer betonte Eckständer und profilierte Schwellen im Giebelbereich. Aufgrund dieser Merkmale ist das Gebäude als wichtiger Bestandteil der östlichen Straßenseite aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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