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Das verputzte, aus drei Teilbauten bestehende Gebäudeensemble liegt als Nachbargebäude des Ohlyschen Hauses an der Biegung der ab hier nach Osten weitergeführten Kreuzstraße. Das Haupthaus, ein verputzter, giebelständiger Fachwerkbau, wahrt die Proportionen eines im späten 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts errichteten Gebäudes. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |