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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitigem, überbautem Tor liegt in der Blickachse der zunächst geradlinig von Nord nach Süd verlaufenden, dann scharf nach Osten abknickenden Kreuzstraße. Fachwerkgeschoss und Fachwerkgiebel des aufwändig gestalteten Gebäudes ruhen auf einem hohen Keller und dem verputzten Erdgeschoss. Hauptcharakteristikum ist der viereckige, leicht aus der Hausachse nach rechts verschobene Erkervorbau, der vom Keller durch beide Geschosse bis auf halbe Höhe des Dachgeschosses geführt ist. Rheinischen Einfluss verrät vor allem die durch reiche Schnitzereien und Ornamente geprägte Auszier: Während das Quergebälk und die Sparren durch Zahnschnittmuster hervorgehoben sind, werden die senkrechten Hölzer durch Taubänder und blühende Ranken betont. Kurze, ornamentierte und genaste Zierstreben und paarig angeordnete Brüstungsfelder mit Radformen im obersten Abschnitt des Giebels betonen die Symmetrie des oberen Teils der Fassade. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Auszier der beiden Fenstererker. Sowohl der einteilige Fenstererker rechts als auch der zweiteilige am Vorbau in der Mitte haben Konsolen in Form von Schreckköpfen mit Ringen sowie aufwändig gestaltete Brüstungsfelder, von denen die des Vorbaus als unterschiedlich gestaltete Sonnenräder gearbeitet sind. Wichtige Details des Erkergiebels sind weiterhin die Brüstungsfelder unterhalb der kleinen Giebelfenster, die mit von Rauten durchzogenen Andreaskreuzen ausgestattet sind. Ebenfalls nach rheinischer Art sind die Balkenköpfe verdeckt. Ihr profiliertes Schalbrett ist mit den Profilen des darunter liegenden Rähms und der oberen Schwelle zu einem breiten Band zusammengezogen. Eine Inschrift in der Schwelle des Vorbaus lautet: „ERHÖR MICH HER O EINIKER EWIKER GOT/ BEWAHR DIES HAVS FVR FEVERSNOT". Es handelt sich hier um ein Chronostichon, d.h. die größer gehaltenen Buchstaben ergeben das Erbauungsjahr 1620. Eine weitere Inschrift im Querbalken des Hoftores verweist auf den namengebenden Vorbesitzer des Hauses: „ERBAUT VON GEMEINDEVORSTEHER JOHANNES OHLY UND DESSEN EHEFRAU KATHARINA GEBORNE SPIEHS ANNO 1912".
Die außerordentliche Vielfalt der Schmuckmotive, die in den verschiedensten Techniken ausgeführt sind, machen das Haus, von dem nach dem Brand von 1990 nur noch die Vorderfront gerettet werden konnte, zu einem überregional bedeutsamen Beispiel rheinisch beeinflussten Fachwerks im Bereich des Amtes Hüttenberg. Es ist daher Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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