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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts zeigt neben rein konstruktivem Fachwerk mit Gliederband und geschupptem Stab verzierte Eckständer und einen Geschossüberstand von ca. 10 cm. Das giebelständige, inzwischen verputzte Haus ist zusammen mit dem rechts angefügten überbauten Tor, einer Konstruktion des späten 19. Jahrhunderts, als wichtiger Bestandteil der östlichen Bebauung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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