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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig angefügtem, überbautem Tor. Beide Gebäude sind wohl gleichzeitig im 18. Jahrhundert entstanden. Während das im Giebelfeld verkleidete, mit einem Sockel ausgestattete Wohnhaus einfaches, symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit geraden, wandhohen Streben, geschnitzte Eckständer mit Taustäben und einen Zahnschnittfries am Übergang zum Giebel zeigt, ist das ebenfalls symmetrisch gegliederte Obergeschoss des Torbaus reicher gestaltet. Außer den von hohen Streben begleiteten Eckständern ist hier das aus vier flachbogig abschließenden Fenstern gebildete Fensterband, das von aufwändig gestalteten Brüstungsfeldern unterfangen wird, bemerkenswert. Zwei dockenartig geformte Kurzstreben, die von je vier Knaggen mit Fächerornamentik umgeben sind sowie zwei flankierende Andreaskreuze mit ebenfalls dockenartig geformten Hölzern ergeben eine wirkungsvoll gestaltete Abfolge. Das Tor selbst, das zum Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte zählt, ist in seinem Bestand leicht verändert. Die Kopfbänder waren ursprünglich länger, was an der Unterbrechung der Auszier (dreifaches Kerbschnittband) abzulesen ist. Auch die Gefachfüllung über der bogig abschließenden Pforte, ein Griechisches Kreuz, ist etwas verändert. So ist der Stamm des Kreuzes, geschweift geführt und zur Mitte hin verbreitert, an den Enden mit viertelkreisförmigen Strahlenfächern verziert, während die Arme geradlinig verlaufen und unverziert sind. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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