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Freistehendes, mit der Traufseite auf die Bennergasse ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus. Das im Erdgeschoss massive, voluminöse Gebäude, das ab dem Obergeschoss verkleidet ist, hat aufgrund seiner exponierten Lage östlich des Kleebachs wichtige städtebauliche Funktion. Da es seinen ursprünglichen Umriss wahrt, und zu vermuten ist, dass auch das Fach- und Dachwerk des 18. Jahrhunderts erhalten ist, muss es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |