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Große ortsbildprägende Hofreite an der Kreuzung Schneiderberg/Drongasse. Das traufseitig zum Schneiderberg stehende Wohngebäude ist über einem verputzten Erdgeschoss von schlichtem Fachwerk geprägt, das mit einer Ausnahme alle bauzeitlichen Fensteröffnungen wahrt. Auch die zur Drongasse gerichteten Nebengebäude mit zwei Toreinfahrten und großer Scheune prägen mit ihrem auf das 18. und 19. Jahrhundert zurückgehenden Fachwerkbestand und der differenzierten Dachabfolge das Umfeld in erheblichem Maße. Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |