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Der giebelständige verputzte bzw. im Giebel verkleidete Fachwerkbau des frühen 18. Jahrhunderts, der wegen des Geländeanstiegs mit einem hohen Sockel ausgestattet ist, bildet zusammen mit seinem links angereihten Tor ein straßenbildprägendes Ensemble. Das Fachwerkgefüge des zweigeschossigen Baus scheint weitgehend ungestört erhalten. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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