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Bei dem Gebäude handelt es sich um einen verputzten Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts, dessen Fachwerk, wie die Überstände und die Anordnung der Fenster belegen, erhalten ist. Während das Wohnhaus der Hofanlage 15, dem ein hochgelegener Garten vorgelagert ist, etwas zurückgesetzt ist, bildet der zugehörige Torbau eine einheitliche Straßenfront mit dem benachbarten Gebäude Nr. 13. Zum schützenswerten Bestand zählen auch die im Zuge der Langgönser Straße angereihten, in der Höhe differenzierten Nebengebäude. Aufgrund ihrer exponierten Ecklage sind die genannten Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmäler einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |