Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage, östlicher Teil der Hauptstraße
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Oberkleen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Banngartenweg 1-7, 2-12

Hauptstraße 29-37, 43a-69, 30-56

Marienbergstraße 1-13, 2-10

Sackgasse 1-3, 2

Talstraße 1-15, 2-12

Die einen großen Teil des alten Dorfkerns von Oberkleen einschließende, aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswerte Gesamtanlage entwickelt sich entlang der Hauptstraße, die mit einigem Abstand zum weiter südlich fließenden Kleebach in umgekehrter S-Form von Ost nach West verläuft. Zwei geschichtlich, städtebaulich und künstlerisch gleichermaßen bedeutende Gebäude, das 1582 entstandene Fachwerkrathaus am platzartig aufgeweiteten Mittelteil der Hauptstraße und die an der südöstlichen Peripherie gelegene Kirchenanlage mit ihrem weithin sichtbaren wehrhaften Turm, sind bis heute die wichtigsten Bezugspunkte im Ortsbild. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das von aufwändig gestaltetem, rheinisch geprägtem Fachwerk charakterisierte Förstersche Haus an der Ecke zur Talstraße (Kleebachstraße), die als südliche Parallele zur Hauptstraße ebenfalls Bestandteil der Gesamtanlage ist. Besonders schützenswert ist weiterhin die geschlossene Abfolge von dicht gereihten Hofanlagen an der Südseite der Hauptstraße, deren bedeutendste, das Hirschwirt''sche Haus, auf das Jahr 1665 zurückgeht. Von nicht geringerem Wert ist auch die Bebauung an der nach Norden abgehenden, ansteigenden Marienbergstraße. Hier setzt das sog. Herzenhaus, ein von aufwändiger Auszier bestimmter Fachwerkbau von 1691, den wichtigsten Akzent auf der locker bebauten Westseite. Ebenso von geschichtlicher Bedeutung ist die Bebauung der südlich annähernd parallel zur Hauptstraße verlaufenden Talstraße.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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