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Das giebelständig zur schmalen Gasse hin ausgerichtete zweigeschossige Wohnhaus ist als Fachwerkbau errichtet und heute vollständig verputzt bzw. schieferverkleidet. Die in der Traufgasse sichtbaren Fachwerkhölzer sowie die geringe Geschosshöhe lassen auf einen Bau des späten 18. Jahrhunderts schließen. Außergewöhnlich gestaltet ist das zweiflügelige Hoftor mit kurzen Kopfbändern und separater Handpforte, deren Überbau durch senkrechte und hierzu versetzte waagrechte Hölzer in Rechtecke unterteilt ist. Die zur Straße traufständige Überbauung des Hoftores wirkt durch ihr an der rechten Seite angeordnetes hohes Zwerchhaus sehr dominant und ist in ihrer Firsthöhe nur geringfügig kleiner als das Haupthaus. Wohnhaus, Tor und Torbau sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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