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Die in Ziegelmauerwerk errichtete Hofreite auf asymmetrischem Grundstück fällt durch das den Straßenraum prägende zweigeschossige Wohngebäude auf, das die Gabelung der Hauptstraße und der Friedenstraße dominiert. Der heute schlicht gehaltene weiße Putzbau mit Walmdach zeigt an seiner Schauseite zur Straßengabelung hin einen mit Lisenen flankierten leicht hervortretenden Mittelrisalit mit Dreiecksfries unterhalb der Traufe. Der Risalit setzt sich in einem Zwerchhaus optisch bis in die Dachfläche hinein fort. Die ursprünglich vierachsige Gliederung durch segmentbogig abgeschlossene Fenster ist heute durch den Verschluss eines Fensters und die Veränderung des Eingangs leicht verändert, aber noch deutlich ablesbar. Die Hofanlage mit Wohnhaus, Nebengebäuden und Bruchsteinscheune ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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