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Das traufseitig zur Straße orientierte Wohnhaus steht in exponierter Lage gegenüber dem Alten Backhaus bzw. dem Kirchhof. Der langgezogene, mit einem Schopfwalmgiebel und einem hohen Sockel ausgestattete Bau zeigt im Obergeschoss Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit schräg gestellten geraden Streben und verschiedenen Gegenstreben. Er ist einschließlich seiner straßenraumprägenden Nebengebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |