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Der kubische, am Rande des Kirchhofes stehende Bruchsteinbau hat ein steiles Satteldach mit einem zur Straße orientierten symmetrisch gegliederten Fachwerkgiebel. Zur Straße hin in der Gebäudemitte liegt auch die von einem flach gehaltenen Entlastungsbogen überfangene Eingangstür, die das originale Türblatt, eine zweiteilige Füllungstür mit rautenförmigen Schmuckelementen, sowie die hölzerne Laibung mit kräftigen Ständern und Sturzbalken wahrt. Letzterer ist mit einer eingeschnitzten Datierung "ANNO 1756" versehen. Das westwärts gelegene, sechsfach unterteilte Fenster ist ebenfalls mit einem Stichbogen, hölzerner Laibung und Sturz ausgestattet. Als bemerkenswert gut und vollständig erhaltener Gemeinschaftsbau ist das Backhaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |