Hauptstraße 39, Nordansicht der ev. Kirche
Hauptstraße 39
Hauptstraße 39, Ev. Kirche, Inneres
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Oberkleen
  • Hauptstraße 39
  • Hauptstraße 41
Kirche
Flur: 2
Flurstück: 233/1, 233/2

Die 1355 erstmals erwähnte Pfarrkirche stand ursprünglich unter dem Patronat der Ganerben des Hauses und Gerichtes zu Cleeberg. Ältester Teil der heutigen Kirchenanlage ist der mächtige, auf quadratischem Unterbau stehende Westturm, ein wehrhafter Chorturm, der um 1450, wahrscheinlich ursprünglich ohne Schiff, errichtet wurde. Mit einer Höhe von über 34 m ist er außen durch waagerechte Schießscharten und spitzbogige Pforten gegliedert. Ein spitz zulaufender, achtseitiger Helm, der von vier Ecktürmchen flankiert wird, dient als oberer Abschluss. Der massive Turm, dem auf der Nordseite eine kreuzgratgewölbte Sakristei und ein halbrundes Treppentürmchen angebaut sind, ist im Inneren des Erdgeschosses durch zwei Joche mit gurtlosen Kreuzgratgewölben auf Konsolen gegliedert.

Das 1767/68 errichtete Schiff, ein von einem hohen Satteldach gedeckter, von hohen Rundbogenfenstern belichteter Saalbau mit dreiseitigem Abschluss, besticht hauptsächlich durch seine einheitliche, aus der Bauzeit stammende Innenausstattung. Bemerkenswert sind vor allem die dreiseitigen, von balusterförmig ausgearbeiteten Säulen getragenenen Emporen, die Brüstungsmalereien mit Darstellungen aus dem Alten und Neuen Testament, die durch vorgesetzte Säulchen gegliederte Kanzel, die geschnitzten Gestühlwangen und die prächtige, aus der Werkstatt von Joh. Georg Bürgy stammende Orgel von 1830-34. Wichtige Ausstattungsdetails des Turmes sind die doppelläufige, aufwändig gestaltete Barocktreppe aus Eichenholz, die gotische Sakramentsnische (Piscina) an der Ostwand, die gemalte innere Rahmung des Ostfensters und das barocke Westportal mit architravierter Sandsteinlaibung und originalen Türblättern.

Die östlich des eigentlichen Dorfzentrums gelegene Kirchenanlage, die durch ihre charakteristische Silhouette bis heute das Ortsbild nachhaltig prägt, ist einschließlich der teilweise erhaltenen Ummauerung des Kirchhofes und des Baumbestandes aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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