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Die Hofanlage bildet ein zusammenhängendes bauliches Ensemble entlang der südlichen Hauptstraße. Das zweigeschossige, derzeit verputzte Wohnhaus ist in Fachwerkbauweise errichtet und giebelständig zur Straße hin ausgerichtet. Baukörper und Dachneigung lassen ein Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts, möglicherweise in ähnlich schmuckreicher Ausführung wie an den benachbarten Gebäuden, erwarten. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |